Landes- und Bündnisverteidigung erfordert nicht nur, die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte noch weiter zu verbessern, sondern auch die rechtlichen Grundlagen im Blick zu haben.

 Die Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze regeln u.a. die Unterstützung, auf die die Streitkräfte im Ernstfall zugreifen können. Doch sind diese teils betagten Gesetze dem heutigen verteidigungspolitischen Umfeld noch gewachsen? Passen sie zu den modernen Streitkräften des 21. Jahrhunderts? Müssen die rechtlichen Grundlagen so gestaltet sein, dass die Bundeswehr schon im Frieden auf gewisse Leistungen zugreifen kann, damit die Streitkräfte für den Ernstfall gewappnet sind? Mit diesen Fragen beschäftigen sich derzeit die Teilnehmenden des Lehrgangs Generalstabs- und Admiralstabsdienst National 2020 (LGAN) der Führungsakademie der Bundeswehr im Auftrag des Stellvertreters des Generalinspekteurs, Generalleutnant Markus Laubenthal, in seiner Eigenschaft als Beauftragter für Landes- und Bündnisverteidigung.

Den gesamten Artikel finden Sie hier!


Foto: Teilnehmende des Lehrgangs Generalstabs-/Admiralstabsdienst National 2020 im Gespräch mit dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr

©Führungsakademie der Bundeswehr/Katharina Roggmann