Eine völkerrechtliche Einordnung des Israel-Gaza-Konflikts.

Seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 und der militärischen Reaktion Israels ist eine Diskussion um die völkerrechtliche Dimension dieses Konfliktes entbrannt. Das vorliegende Statement kommt zu dem Schluss, dass die militärische Antwort Israels vom Selbstverteidigungsrecht gedeckt ist und sich bislang, soweit ersichtlich, im Rahmen des Rechts des bewaffneten Konflikts bewegt. Dieser Befund gebietet es, die terroristischen Angriffe der Hamas als solche zu bezeichnen und das Selbstverteidigungsrecht Israels zu bekräftigen.

Zum Autor: Dr. iur. Christian Richter, Rechtsanwalt und Oberstleutnant der Reserve, hat über die Grenzen des völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrechts promoviert. Er publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften, Tageszeitungen und Blogs im Bereich des Völkerrechts sowie des Staatsrechts.


Zum #GIDSstatement 11/2023


 Autor: Christian Richter I Foto: Israeli Defence Forces