Personalbedarfsdeckung im Spannungsfeld zwischen militärischer und ziviler Verteidigung

Im Spannungs- und Verteidigungsfall ist es für die Gesamtverteidigung notwendig, über ausreichend Personal für die militärische und zivile Verteidigung zu verfügen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) von 1968.


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Autor: Wolfgang Müller

Foto: Bundeswehr / Schindler